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    Einwilligung und Datenschutzhinweise


    Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Teams-Gespräche aufzuzeichnen und/oder zu transkribieren.

    Die erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung der Gesprächsteilnehmer wird im Termin selbst erteilt. Um dieses Vorgehen im Vorfeld zu kommunizieren, wird jeder Einladung zukünftig der untenstehende Datenschutzhinweis angehängt.

    Dieser informiert die Teilnehmer im Vorfeld eines Teams-Gesprächs über die Möglichkeit einer Aufzeichnung und/oder Transkription und erklärt den Prozess der Einwilligung.

    Sobald das Gespräch aufgenommen und/oder transkribiert wird, werden alle Teilnehmer automatisch stumm geschaltet und ggf. die Kamera deaktiviert.

    Zusätzlich erscheint bei allen Teilnehmern folgender Hinweis:

    • Transkription
      „Die Transkription hat begonnen. Sie können das Mikrophone aktivieren und damit die Einwilligung zur Transkription Ihres Redebeitrags erteilen.“ Zur Datenschutzerklärung.
    • Aufzeichnung 
      „Die Aufzeichnung hat begonnen. Sie können das Mikrophone und/oder die Kamera aktivieren und damit die Einwilligung zur Aufzeichnung Ihres Redebeitrags und/oder Ihres Bildes erteilen.“ Zur Datenschutzerklärung.
    • Alternative
      „Die Aufzeichnung hat begonnen. Sie können virtuell die Hand heben, damit ein Administrator das Mikrophone und/oder die Kamera aktiviert und damit die Einwilligung zur Aufzeichnung Ihres Redebeitrags und/oder Ihres Bildes erteilen.“ Zur Datenschutzerklärung.

    Datenschutzhinweis 

    • Das Teams-Gespräch wird unter Umständen aufgezeichnet und/oder transkribiert.
    • Neben einem entsprechenden Hinweis wird dann das Mikrophone und/oder die Kamera deaktiviert. 
    • Indem Sie das Mikrofon und/oder die Kamera aktivieren, bzw. dem Administrator durch virtuelles Handheben um die Freigabe bitten, erteilen Sie die Einwilligung in die Aufzeichnung und/oder Transkription ihres Redebeitrages und/oder Kamerabildes.
    • Weitere Informationen zu Ihren Datenschutzrechten finden Sie unter Datenschutzerklärung.
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    BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, ist Mitglied von BDO International Limited, einer britischen Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, und gehört zum internationalen BDO Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen. BDO ist der Markenname für das BDO Netzwerk und für jede der BDO Mitgliedsfirmen.​ © 2026