
Fatih Köylüoglu
Am 1. Januar 2013 wurden für Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler neue Berufsregeln geschaffen. Seitdem bedürfen sie einer Erlaubnis nach § 34f GewO. Die Erlaubnispflicht soll zum Schutz der Anlegerinnen und Anleger vor unqualifizierter Beratung und unsachgemäßer Vermittlung von Finanzanlagen sicherstellen, dass ungeeigneten Personen die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittlerin bzw. -vermittler verwehrt wird.
Finanzanlagenvermittlerinnen bzw. -vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO und Honorar-Finanzanlagenberaterinnen bzw. -berater mit einer Erlaubnis nach § 34h GewO sind verpflichtet, für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen, dass sie die Vorschriften aus der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) eingehalten haben. Den Prüfbericht müssen sie bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der zuständigen Erlaubnisbehörde einreichen. Der Prüfbericht ist ein zentrales Instrument der Aufsichtsbehörde, um die laufende Einhaltung der Berichtspflichten und damit die ordnungsgemäße Tätigkeit der 34f-Vermittlerinnen und Vermittler bzw. 34h-Beraterinnen und Berater zu überwachen. Bagatell- oder Billigkeitsgrenzen gibt es dabei nicht. Eine jährliche Prüfungspflicht besteht, wenn im Kalenderjahr der Tatbestand der Anlageberatung oder -vermittlung unabhängig vom Provisionsfluss verwirklicht wird. Die Abgabe einer Negativerklärung ist dann nicht mehr möglich.
BDO fungiert bei Einzelfall- und Systemprüfungen von Finanzanlagenvermittlerinnen bzw. -vermittlern, Vertriebsgesellschaften und Maklerpools jeglicher Art und Größe als geeigneter Prüfer. Unsere Expertinnen und Experten arbeiten bei der Durchführung von Prüfungen nach § 24 FinVermV mit qualitätsgesicherten Checklisten, modernen IT-gestützten Prüfungstools und Dokumentationsstandards. So garantieren wir Ihnen eine möglichst effiziente und kostengünstige Prüfung bei höchster Qualität, damit Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Zudem versehen wir Ihre Prüfungsberichte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, sodass Sie diese bequem und direkt an Ihre betreuende Erlaubnisbehörde via E-Mail weiterleiten oder alternativ auf der Internetseite hochladen können. Darüber hinaus haben wir die Erfahrung gemacht, dass unsere Prüfungsberichte von allen Erlaubnisbehörden in Deutschland ohne Rückfragen akzeptiert werden.
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Fatih Köylüoglu