Übernahme der Konvertierung
Die Offenlegung im Unternehmensregister erfordert grundsätzlich ein XML-spezifisches elektronisches Berichtsformat. Für bestimmte Berichte, zum Beispiel den Ertragsteuerinformationsbericht, bestehen zusätzliche elektronische Berichtsformatsanforderungen für die Offenlegung.
Wir bieten Ihnen die technische Konvertierung der Offenlegungsunterlagen in die erforderlichen elektronischen Berichtsformate an.
Durchführung der Übermittlung
In Ergänzung zur technischen Konvertierung übernehmen wir gerne auch die Übermittlung der Offenlegungsunterlagen an das Unternehmensregister. Durch eine Konvertierung und Übermittlung aus einer Hand reduziert sich Ihrerseits der Handlungsbedarf zur Erfüllung der Offenlegungspflichten auf ein Minimum.



