Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise

Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise

Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise

Die Globalisierung der Märkte hat einen direkten Einfluss auf die operative Geschäftsausrichtung und die effective tax rate Ihres Unternehmens. Diese Faktoren gilt es stetig zu überprüfen und nachhaltig an die globalen und nationalen Entwicklungen anzupassen, bzw. zu gestalten. Gemeinsam mit unseren BDO Member Firms in mehr als 160 Ländern unterstützen unsere spezialisierten Berater  bei der Planung grenzüberschreitender Investitionen und analysieren mit Ihnen gemeinsam, wie sich nationale und internationale Entwicklungen auf die Steuerbelastung und das ökonomische set-up Ihres Unternehmens auswirken und welche Alternativen sich bieten.

Die Globalisierung der Märkte, sowohl in "Inbound“- als auch bei "Outbound“-Fällen erfordert die Berücksichtigung unterschiedlichster Steuersysteme und Steuersätze. Die strategische Steuerplanung und Unternehmensführung bei Konzernen, Familienunternehmen und Einzelpersonen ist komplex und erfordert die Zusammenarbeit von qualifizierten Beratern auf nationaler und internationaler Ebene. So erarbeitet BDO detaillierte Lösungen, die die Risiken grenzüberschreitender Geschäftsaktivitäten angemessen berücksichtigen und Chancen optimal und nachhaltig nutzen.

Bei der Wahl der Rechtsform im In- und Ausland (Betriebsstätte, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) sind nicht nur betriebswirtschaftliche und rechtliche Erwägungen, sondern auch steuerliche Aspekte zu beachten. Auch die Wahl des Standorts kann einen wesentlichen Einfluss auf die Besteuerungssituation haben.

Der Einsatz von konzerninternen Holding-, Lizenz- oder Finanzierungsgesellschaften kann zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führen, die jedoch in jedem Fall eine gewissenhafte Steuerplanung erforderlich macht, da diese Strukturen stets auch vor dem Hintergrund der Verrechnungspreisgrundsätze sowie der nationalen Missbrauchsregelungen geprüft werden müssen.

Die gesellschaftsrechtlichen Strukturen international tätiger Unternehmen unterliegen oftmals einem ständigen Wandlungs- und Anpassungsprozess. Neben Unternehmenskäufen und -verkäufen kann es auch innerhalb bestehender Unternehmensstrukturen zu Änderungen kommen, etwa durch Ausgliederung von Unternehmensteilen, Verschmelzungen einzelner Tochtergesellschaften oder der Bündelung von Aktivitäten in neuen Holdingstrukturen. Bei all diesen Prozessen spielen die steuerlichen Folgen eine zentrale Rolle: Kommt es im Rahmen der Transaktion zu einer Ertragsbesteuerung, weil stille Reserven aufgedeckt werden müssen? Stehen steuerliche Verlustvorträge weiterhin zur Verfügung? Welche steuerliche Situation findet ein möglicher Erwerber vor und kann diese vor dem eigentlichen Unternehmensverkauf noch optimiert werden? Welche steuerlichen Auswirkungen haben Änderungen der Konzernstruktur in Deutschland auf Tochtergesellschaften im Ausland und umgekehrt?

Steuerverwaltungen weltweit sind ständig bemüht, ihr Steueraufkommen zu erhöhen. Ein wesentlicher Ansatz im Rahmen dieser Bemühungen ist es, die missbräuchlichen Fälle der grenzüberschreitenden Steuerplanung zu begrenzen. Ein wesentliches Instrument der deutschen Finanzbehörden ist dabei die Hinzurechnungsbesteuerung bei passiven Auslandseinkünften, die in den §§ 7-14 des Außensteuergesetzes geregelt ist.

Wirtschaftliche Aktivitäten im In- und Ausland können auch ohne Gründung einer Gesellschaft mögliche steuerliche Anknüpfungspunkte auslösen. Zentrale Fragestellungen in diesem Zusammenhang sind die Begründung von Betriebsstätten gemäß nationalen Vorschriften und möglichen Einschränkungen durch bestehende Doppelbesteuerungsabkommen.

Zentrale Beratungspunkte im Rahmen internationaler Finanzstrukturen sind Verrechnungsmöglichkeiten von laufenden Erträgen mit Finanzierungsaufwendungen sowie die Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge, wobei diese Aspekte stets vor dem Hintergrund nationaler Abzugsbeschränkungen und Anti-hybrid Regelungen zu beurteilen sind. Mögliche Quellensteuerverpflichtungen sind ebenfalls in die Betrachtung einzubeziehen.

Auslandsfonds mit in Deutschland ansässigen Investoren sind grundsätzlich zur Erstellung einer einheitlichen Gewinnfeststellung verpflichtet. Mit jahrelanger Compliance Erfahrung in diesem Bereich stehen wir gern unterstützend an Ihrer Seite.

Im Ausland steuerlich ansässige Unternehmen sind regelmäßig mit aus Deutschland stammenden Dividenden und Lizenzeinnahmen beschränkt steuerpflichtig. Steuerentlastungen in Folge von DBA Regelungen sind regelmäßig im Wege des Freistellungs- oder Erstattungsverfahrens beim BZSt zu beantragen. Neben den eigentlichen Antragsprozessen stellen dabei die Prüfung der deutsche Anti-Treaty Shopping Shopping Regelungen des § 50d III EStG eine zentrale Rolle dar.

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Unser Expertenteam für Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise

Valerie Binder

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Steuerberaterin, Partnerin, Tax & Legal, Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise
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Christina Busch

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Steuerberaterin, Partnerin, Tax & Legal, Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise
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Dr. Arwed Crüger

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Partner, Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise
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Dr. Dirk Elbert

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Rechtsanwalt, Steuerberater, Mitglied des Vorstands
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Dr. Dimitrios Gotsis

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Steuerberater, Director, Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise
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Claudia Kachur

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Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Director, Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise
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Daniela Lechler

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Steuerberaterin, Partnerin, Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise
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Dr. Henrik Meyer

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Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner, Tax & Legal, Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise
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Goran Peranovic

Goran Peranovic

Steuerberater, Partner, Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise
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Richard Wellmann

Richard Wellmann

Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner, Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise, Russia Desk
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Sandra Wolf

Sandra Wolf

Steuerberaterin, Senior Manager, Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise
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